Vertragsbedingungen

Die Vertragsbedingungen sind eine wichtige Grundlage für den reibungslosen Ablauf einer Reise und das harmonische Zusammenleben in einer Reisegruppe. Bitte lest die nachfolgenden Vertragsbedingungen genau durch. Zum Ausdrucken existiert auch eine PDF-Version.

Sollten noch Unklarheiten bestehen, könnt Ihr uns ruhig fragen. Am besten per Mail

Allgemeine Reise- und Teilnahmebedingungen

Gültig ab 04.04.2007, Änderungen vorbehalten

Mit diesen Bedingungen wird das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden, der die Leistungen von GATE S.L. in Anspruch nimmt, und uns als Ihren Reiseveranstalter geregelt.

1. Abschluss des Reisevertrages:

Mit der Anmeldung bieten Sie, nachfolgend immer mit TeilnehmerIn bezeichnet, der GATE S.L., nachfolgend immer als Veranstalter bezeichnet, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, oder per Fax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem TeilnehmerIn die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird diese Abweichung für den TeilnehmerIn verbindlich, wenn der TeilnehmerIn der Änderung nicht innerhalb von zehn Tagen widerspricht.

2. Bezahlung:

Der vollständige Reisepreis muss spätestens vier Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung beim Veranstalter eingegangen sein. Sollte der Reisepreis vor Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3. Motorradmiete und Sicherheitskaution:

Die Mietperiode wird durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs, aus wessen Verschulden auch immer, oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Aufgrund von Beschädigungen durch vorgehende Mieter kann es vorkommen, dass der gebuchte Motorradtyp nicht zur Verfügung steht. GATE S.L. behält sich für diesen Fall vor, einen gleichwertigen Motorradtyp zur Verfügung zu stellen.

Die Selbstbeteiligung des Kunden im Schadensfall beträgt:

  • Bei KTM-Motorrädern 1.000 €.
  • Bei BMW-HP2-Motorrädern 1.500 €.
4. Leistungen:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Zusätzliche Abmachungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Die in der Reisebeschreibung enthaltenen Strecken sind nicht verbindlich, sondern als Möglichkeit der Streckenwahl anzusehen.

5. Leistungs- und Preisänderungen:

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung und Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den TeilnehmerIn über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Veranstalter ist berechtigt den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen. Eine nachträgliche Änderung des Reisepreises oder eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilt der Veranstalter dem TeilnehmerIn unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn. Im Fall einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der TeilnehmerIn vom Vertrag zurücktreten. Der TeilnehmerIn sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach dessen Erklärung über die Änderung des Reisepreises oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung beim Veranstalter geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson:

Der TeilnehmerIn kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Zur Glaubhaftmachung eines Rücktritts empfehlen wir dem TeilnehmerIn die schriftliche Form. Massgebend ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der TeilnehmerIn vom Reisevertrag zurück oder tritt der TeilnehmerIn die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Aufwendungen verlangen.

Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

Für langfristige Rücktritte von Festanmeldungen (bis 60 Tage vor Reisebeginn) wird eine Rücktrittsgebühr von 100€ pro Person berechnet. Für kurzfristige Annullierungen gelten folgende Gebühren pro Person:

  • 59.-42. Tag vor Reisebeginn 200€
  • 41.- 21. Tag vor Reisebeginn bis zu 50% des Tourpreises
  • innerhalb von 20 Tagen 80% des Tourpreises.

Besondere Rücktrittsbedingungen können auch gelten, wenn diese auf der Buchungsbestätigung der Reise vermerkt sind. Der Veranstalter kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittkosten vereinbart geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt. Umbuchungswünsche der TeilnehmerInnen (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft und Reisezeit) können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, bis einschliesslich 21. Tag vor Reiseantritt gegen Bearbeitungsgebühr von 50€ pro Person berücksichtigt werden. Bis zum Reisebeginn kann der TeilnehmerIn verlangen, dass statt Ihm/Ihr ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann den Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

Nimmt der TeilnehmerIn einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Reiseversicherung:

Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen eingeschlossen. GATE S.L. empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:

Der Veranstalter kann im folgenden Fall vor Antritt der Reise zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  • Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz Abmahnung vom TeilnehmerIn nachhaltig gestört wird, insbesondere durch die nicht Einhaltung der Verkehrsvorschriften und den Bestimmungen der Gruppenreise oder wenn er sich in starkem Mass vertragswidrig verhält, so dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter in einem solchen Fall, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und eventuelle Erstattungen durch die Leistungsträger anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
10. Aufhebung des Vertrages bei aussergewöhnlichen Umständen:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen vorgenannten Beispielen gleichkommen (innerer Unruhen, Epidemien, etc.), so können der Veranstalter als auch der TeilnehmerIn den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu treffen, den TeilnehmerIn zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem TeilnehmerIn zur Last.

11. Haftung des Reiseveranstalters:

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Hotels, Cortijos, etc.), die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (sofern der Veranstalter nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat) und die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.

Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit auf Grund von gesetzlichen Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Unsere Haftung ist in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt,

  1. soweit ein Schaden dem TeilnehmerIn vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
  2. soweit wir für einem der TeilnehmerIn entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.

12. Haftung des Reiseteilnehmers:

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmt der Teilnehmer folgender Erklärung ausdrücklich zu:

Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder die Firma GATE S.L. noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretenden Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln des Landes zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt und verfüge über einen entsprechenden Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.

Darüber hinaus erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass Inhaber, Organisator und Vertreter von GATE S.L. nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgen haften.

13. Einhaltung der Vorschriften:

Für die Einhaltung der jeweiligen Strassenverkehrsordnung ist der TeilnehmerIn selbst verantwortlich. Jeder TeilnehmerIn fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der ReiseteilnehmerIn dem Reiseleiter folgt. Jeder TeilnehmerIn hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.

14. Pass-, Zoll-, Visa- und Impfbestimmungen:

Die TourteilnehmerInnen sind zur Einhaltung obiger Bestimmungen verpflichtet. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung obiger Bestimmungen entstehen gehen zu Lasten der TourteilnehmerInnen.

15. Reklamationen:

Sollte der TeilnehmerIn trotz grösster Sorgfalt, die der Veranstalter für die Planung und Durchführung dieser Reise aufwendet, dennoch einmal Grund zu reklamieren haben, ist der TeilnehmerIn verpflichtet, uns dies sofort mitzuteilen. Der TeilnehmerIn kann dies bei seinem Reiseleiter oder beim Veranstalter tun. Darüber hinaus ist der TeilnehmerIn verpflichtet, Ansprüche gegen den Veranstalter innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen. Nach diesem Termin kann der TeilnehmerIn Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn der Teilnehmer schuldlos am Einhalten dieser Frist verhindert waren. Massgebend für die Geltendmachung der Ansprüche ist der Tag des Eingangs beim Veranstalter. Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren sechs Monate nach Beendigung der Reise. Hat der TeilnehmerIn etwaige Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

16.Mitwirkungspflicht:

Der TeilnehmerIn ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der TeilnehmerIn ist insbesondere verpflichtet, seine/ihre Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der TeilnehmerIn schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrnehmung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.

17. Reiseleitung:

Ein im Prospekt oder in den Reiseunterlagen namentlich genannter Reiseleiter ist nicht Bestandteil des Reisevertrages und muss stets unverbindlich bleiben. Der Veranstalter muss sich Änderungen auch kurzfristig vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrages.

18. Bild-, Film- und Videomaterial:

Die auf den Touren von Vertretern des Veranstalters angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt dieses Material für Werbezwecke zu  verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für den Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer entstehen.

19. Wetterbedingungen:

Der Veranstalter trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Tour- und Mietpreises.

20. Allgemeine Bestimmungen:

Alle Angaben im Prospekt gelten vorbehaltlich Änderungen. Die Angaben werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlich. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand der Drucklegung.

Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehler bleibt vorbehalten. Die Druck- und Rechenfehler können vom Veranstalter jederzeit korrigiert werden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

21. Gerichtstand:

Der Gerichtstand für Klagen gegen die Firma GATE S.L. ist Lorca (Murcia)

Gruber Adventura Tours España

Roger & Sonja Gruber

El Jurado 5, Apartado de correos 113

30890 Puerto Lumbreras, España



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